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                        Der                           Betrieb muss Mitglied der Straßenbauer-Innung Stade f. d.  
                        Elbe-Weser-Raum sein.  | 
                      
                      
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                        Das                           Mitglied führt seinen Betrieb mit der Sorgfalt eines  
                        ordentlichen                           Handwerkers.  | 
                      
                      
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                        Gebaut                           wird nach den anerkannten Regeln der Technik. | 
                      
                      
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                        Als                           zuverlässiger Partner wird ein hoher Qualitätsstandard                            
                        gewährleistet. | 
                      
                      
                         | 
                         Beschlüsse und Empfehlungen der Schlichtungsstelle der                            
                        Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade werden anerkannt und 
                        umgesetzt. | 
                      
                      
                         | 
                        Teilnahme                           an fachbezogenen Fort- und Weiterbildungen. |